Das Thema Scheinselbstständigkeit ist aus der bundesdeutschen Wirklichkeit in den letzten Jahren quasi wegdefiniert worden: Es gibt mehr Scheinselbstständige denn je – aber niemand redet mehr darüber. Dennoch sollte niemand sich leichtfertig auf solche scheinbar selbstständigen Beschäftigungen einlassen, die immer nur zum Vorteil der Auftrag- bzw. Arbeitgeber sind: Die Sozialversicherungen haben immer noch ein Auge auf dieses Thema. Und wenn sie Scheinselbstständigkeit feststellen, können sie Probleme machen – offiziell zwar nur dem Auftraggeber. Aber der kann den Ärger weiterreichen. Bzw. sich bei seinen Scheinselbstständigen mit Auftragsentzug rächen.
Was man zur aktuellen Rechtslage wissen muss, steht im mediafon-Ratgeber Selbstständige.